Schulordnung Lehrer-/Elternvariante

Schulordnung der Comeniusschule 
 
         
A Vor und nach dem Unterricht   
       
1. Der Schulhof ist ab 7.30 Uhr für Schüler zugänglich.
2. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte.
3. Ab 7.45 Uhr werden für alle Schüler das Schulgebäude und die Klassenzimmer geöffnet.
4. Schüler, die zu einer späteren Stunde kommen, werden von der Lehrkraft vom Schulhof abgeholt.
5. Die Eltern werden gebeten, sich beim Bringen und Abholen der Kinder an die Straßenverkehrsordnung zu halten und zum Parken nicht auf das Schulgelände zu fahren.
6. Die Kinder sollten möglichst bis zum Schulhof und nur in Ausnahmefällen
(z.B. Beinbruch) bis in den Klassenraum gebracht werden.
7. Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
8. Nach Unterrichtsschluss begeben sich Schülerinnen und Schüler unverzüglich
auf den Heimweg, da die Aufsichtspflicht der Schule endet.
9. Ausgenomen sind die Kinder, die in die Betreuung gehen.
Sie melden sich dort bei der Betreuerin.
10. Schulbuskinder nehmen ihren Schulranzen in die Hand und stellen sich hinter-
einander hinter der Markierungslinie auf. Sie betreten erst nach Aufforderung
der aufsichtsführenden Lehrkraft den Bus. 
      
      
B Im Schulhaus  
      
1. Um Unfälle zu vermeiden, darf im gesamten Schulgebäude - besonders in den Treppenhäusern - nicht getobt, gerannt und gelärmt werden.
2. Schuleigene Materialien (z. B. Möbel, Spiele u.a.), Bilder und Ausstellungs-
stücke in den Klassen und auf den Fluren sind schonend zu behandeln und
werden nicht beschädigt.
3. Jacken, Mäntel und Turnsachen werden aus Platz- und Hygienegründen vor
den Klassenräumen aufgehängt.
4. Das Eigentum von Mitschülern, Lehrern und des Schulträgers ist zu  respek
tieren, schonend zu behandeln und darf auf keinen Fall mutwillig beschädigt
werden. 
      
      
C Auf dem Pausenhof
      
1. Pausenzeiten:   9.40 - 10.00 Uhr
                          11.30 - 11.45 Uhr
2. Bei starkem Regen halten sich die Kinder in den Klassenräumen auf.
Regelung:  - Bekanntgabe durch die Schulleitung
                     - Aufsicht auf der Etage und im Pavillon nach Absprache
3. Alle Schüler verbringen die Pause auf dem Schulhof.
4. Auf rücksichtsvolles Verhalten wird geachtet.
5. Der Pausenhof darf während der Pause nicht verlassen werden.
6. Während der Pausen darf das Schulgebäude nicht mehr betreten werden.
Ausnahmen werden mit der Aufsicht besprochen.
7. Die Geländer sind nicht zum Klettern oder Sitzen gedacht.
8. Mit dem Klingeln stellen sich die Schüler auf und gehen erst mit der Lehrkraft
ruhig in die Klasse.
9. Aus- und Einräumen der Spielgeräte übernimmt der Hüttchendienst der
Klassen 3 und 4, der wöchentlich wechselt.
10. Die Spielgeräte/Klettergeräte stehen allen Kindern gleichermaßen zur Ver
fügung. Die Spielregeln für diese Geräte müssen eingehalten werden.
11. Die roten Gummiplatten dürfen nur in den Hofpausen begangen werden, wenn die Spielgeräte benutzt werden, sonst führt der Weg außen herum.
12. Die Rasenflächen und Beete im Schulhofbereich sind keine Spielflächen!
13. Ballspiele sind nicht erlaubt.
14. Das Mitbringen von Spielgeräten, mit Ausnahme von Hüpfseilen und Gummitwist, ist nicht gestattet.
15. Fußballspielen ist auf dem Schulhof verboten.
16. Mit Schneebällen, Baumzapfen und harten Gegenständen darf nicht geworfen werden.
17. Das Anlegen von Eis- oder Rutschbahnen ist auf dem Schulhof verboten.
      
      
D Im Ruhebereich
      
1. Der Ruhebereich ist nur bei trockenem Wetter geöffnet.
2. Ruhe ist hier oberstes Gebot.
3. An der Kalbach darf nicht gespielt werden.
4. Die Beete (Mandala und Fühlpfad) dürfen benutzt, aber nicht verändert werden.
      
E Im Klassenzimmer
      
1. Ab 7.45 Uhr bleiben die SchülerInnen unter Aufsicht einer Lehrkraft in ihrem Klassenraum.
2. Jacken und Turnbeutel bleiben außerhalb des Klassenzimmers an der Garderobe.
3. Die SchülerInnen haben die Möglichkeit, sich ein ruhiges Beschäftigungs- angebot auszuwählen (z.B. Gesellschaftsspiele, Bücher).
4. An der Tafel zu schreiben oder zu malen ist nicht erlaubt.
5. Der Umgangston sollte ruhig und höflich sein.
6. Sportliche Aktivitäten, wie Fangen und Herumtoben dürfen aufgrund der Ver- letzungsgefahr nicht im Klassenzimmer/Schulgebäude stattfinden.
7. Das Kippeln auf den Stühlen ist nicht erlaubt.
8. Während der Frühstückspause bleiben die Kinder an ihrem Platz sitzen.
9. Die Lehrkraft sorgt für die regelmäßige Lüftung des Raumes. Die Fenster dürfen nur dann ganz geöffnet werden, wenn eine Lehrkraft im Raum ist.
10. Die Lehrkraft trägt die Verantwortung für die Ordnung im Klassenraum und organisiert entsprechende Dienste.
11. Der Müll wird in den Klassen nach Recylebarem, Papier- und Restmüll sortiert.
12. Die Einrichtung des Klassenzimmers soll nicht beschädigt oder beschmiert werden.
13. Klassenräume der Gastklassen sollen so verlassen werden, wie sie vorgefunden wurden.
14. Bei Lehrerwechsel verweilen alle Kinder im Klassenraum.
15. Nach Unterrichtsschluss soll darauf geachtet werden, dass die Stühle hochgestellt und der Klassenraum ordentlich verlassen wird.
16. Die Schüler nehmen immer ihre Schulranzen mit in den neuen Klassenraum - auch zur Betreuung.
      
      
F  Vor, während und nach dem Sportunterricht

      
1. Kinder, die nach der großen Pause Sportunterricht haben, legen ihren Turn- beutel in die Umkleiden der Turnhallen
2. Kinder, die im BGH nach der großen Pause Sportunterricht haben, legen ihren Turnbeutel in den Flur der Turnhalle (bei schlechtem Wetter) oder in das mar- kierte Feld (schönes Wetter).
3. Schüler betreten nur mit der Lehrkraft das Turnhallengebäude.
4. Mobiliar in den Umkleiden darf nicht beschädigt und/oder verschoben werden.
5. Die Turnhalle und der Geräteraum werden nur nach Aufforderung der Lehrkraft betreten.
6. Alle Geräte der Turnhalle und des Geräteraumes dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrkraft benutzt werden.
7. Folgende Rituale müssen befolgt werden:
Arm heben:   Alle zusammenkommen
Arm heben, anderen Arm senken: Alle zusammenkommen, hinsetzen und leise sein
Arm nach rechts und links halten: Alle im Kreis
8. Der Sportunterricht findet ohne Schmuck und Brillen statt   (ausgenommen Sportbrillen).
- Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler, Anlage 3,  Ziffer 3 - 
9. Für den Sportunterricht in der Turnhalle benötigt jeder Schüler saubere Turn- schuhe mit einer abriebfesten Sohle.
10. Lebensmittel werden nicht mit in die Turnhalle genommen.
11. Pädagogische Maßnahmen  - siehe Schulordnung 
       
             
G Auf der Toilette
      
1. Die Toilette ist kein Aufenthalts-, Warmhalte- und Mutprobenort.
2. Die Kinder dürfen nicht auf die Toilettenschüssel oder auf den Spülkasten steigen.
3. Beim Abrollen des Klopapiers sollen die Kinder acht geben.
4. Das Spülen darf nicht vergessen werden, es soll so lange gespült werden, bis kein Klopapier mehr im Wasser schwimmt.
5. Die Toilettenkabinen sind einzeln zu benutzen.
6. Bei Verstopfung der Toilette ist sofort einer Lehrkraft oder dem Hausmeister Bescheid zu geben.
7. Die Kinder sollen das Hände waschen nicht vergessen.
8. Das Frühstück hat auf der Toilette nichts zu suchen.
9. Während der Unterrichtszeit sollte zügig zur Toilette und zurück gegangen werden und nicht der Unterricht der anderen gestört werden.
      
      
      
H  Bei Nichteinhalten der Regeln
      
~ Eintrag in  das Schulordnungsbuch (SchOB)
~ Verweis in eine Parallelklasse (stundenweise)
~ Strafarbeit, Zusatzaufgaben (evl. In der Nachbarklasse)
~ Regeln abschreiben mit Begründung 
~ Schriftliche Benachrichtung der Eltern
~ Nachsitzen / Vorsitzen
~ Ausschluss von Schulveranstaltungen
~ Ausschluss aus der Klasse, das heißt Klassenwechsel
~ Schulverweis

Unsere Schulbusregeln

1.      Ich bin rechtzeitig, also mindestens 5 Minuten vorher, an der Bushaltestelle.

2.     Ich denke immer daran: Die Schulbushaltestelle ist kein Spielplatz, auf dem man toben, kämpfen oder umher rennen kann.

3.     Ich trete  beim Warten an den Haltestellen nicht zu nahe an die Bordsteinkante, sondern bleibe 2-3 Schritte von dieser weg. 

4.     Ich drängele und schubse nicht.

5.     Ich erschrecke keine Autofahrer, indem ich auf die Fahrbahn renne oder die Autos (z.B. mit Schneebällen) bewerfe.

6.     Ich laufe dem vorfahrenden Bus nicht hinterher oder entgegen.

7.     Beim Ein- und Aussteigen drängele oder schiebe ich nicht, sondern nehme den Ranzen in die Hand.

8.     Ich setze mich  auf freie Plätze, solange welche da sind. Die Schultasche stelle ich vor mir auf dem Boden ab. Das „Freihalten“ von Plätzen ist nicht erlaubt.

9.     Wenn kein Platz mehr frei ist, suche ich einen sicheren Stehplatz, wo ich mich gut festhalten kann. Ich meide die Nähe des Treppenschachtes.
Der Aufenthalt auf den Stufen des Ein- und Ausstiegs ist nicht erlaubt!

10.  Ich bleibe sitzen, solange der Bus fährt.  Bei Stehplätzen halte ich mich an einer Haltestange fest.

11.  Ich höre auf die Anweisungen des Busfahrers und befolge sie. Ich denke immer daran: Im Bus wird nicht gelärmt, umhergelaufen, getobt, geturnt oder gekämpft.

12. Ich lenke niemals den Busfahrer vom Straßenverkehr ab.

13. Ich verlasse meinen Platz erst, wenn der Bus angehalten hat. 

14.  Bevor ich die Straße überquere, lasse ich den Bus erst wieder abfahren und kontrolliere, ob die Straße frei ist.

15.  Beim Aussteigen achte ich auch auf Radfahrer.

16.  Ich stelle mich nach der Schule ordentlich und ohne zu schubsen in der Bushalte-Reihe auf.

17. Wenn die Busaufsicht da ist und erlaubt, dass eingestiegen werden kann, trage ich den Ranzen in der Hand zum Bus.

Die Comeniusschule wünscht allen Kindern

eine sichere und angenehme Fahrt!

Elterninformation für unsere Buskinder von Herrn Seifert (Landkreis Fulda)

 

Wartezeiten an den Bushaltestellen

 

Sollte der  Schulbus einmal nicht pünktlich an der Haltestelle eintreffen, müssen die Schülerinnen und Schüler  25 min über die offizielle Abfahrtszeit hinaus warten.

 

Nach Ablauf dieser Wartezeit können die Schüler nach Hause gehen. Die Erziehungsberechtigten sollten dann versuchen, selbst Mittel und Wege zu finden, damit die Schülerinnen und Schüler noch in die Schule gelangen.

 

Sollte eine spätere Abfahrt nach Plan zum Schulstandort möglich sein.  (z. Z. möglich  dienstags 9.45 Uhr in Niederkalbach), so ist diese von den Schülerinnen und Schülern zu nutzen.