Das Schul-ABC der Comeniusschule
Stand: August 2010
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Ansprechpartner
Ansprechpartner in Ihrer Schule sind die Klassenleitungen. (siehe >Sprechstunden<) Bei all-gemeinen Problemen und Fragen sollten Sie sich zunächst vertrauensvoll an diese wenden. Bei Fachproblemen steht Ihnen die jeweilige Fachlehrkraft für ein Gespräch zur Verfügung. Bei Problemen, die Sie mit Ihren Ansprechpartnern nicht lösen können, wird die Schulleitung gerne bereit sein, Ihnen ein klärendes Gespräch anzubieten. Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrem >Elternbeirat< Kontakt aufzunehmen.
Ansteckende Krankheiten
Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes wie z.B. Cholera, Diphtherie, Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Röteln, Polio, Salmo-nellen, Scharlach, Tuberkulose, Typhus, Windpocken erkranken oder auch Läuse bekommen, benötigen wir sofort Ihre Information, um dies innerhalb von 24 Stunden dem Gesundheitsamt zu melden. Fragen Sie den behandelnden Arzt, ob eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Voraussetzung für den erneuten Schulbesuch ist.
Ausflüge
In einem Schuljahr können bis zu acht Wandertage durchgeführt werden. Bis zum 3. Schuljahr sind in der Regel nur Halbtagswanderungen vorgesehen, im 4. Schuljahr sind auch Ganztagswanderungen möglich. An- und Abfahrten sollen möglichst kurz bemessen sein. Es sind auch mehrtägige Aufenthalte in Jugendherbergen oder Schullandheimen möglich.
Ausgangsschrift
Für den Schreib- und Leseunterricht ist die Druckschrift die Erstschrift, da sie in besonderer Weise den Leselernprozess unterstützt. Als Schreibschrift, führen wir die Vereinfachte Ausgangsschrift (VA) ein. Beim Drucken ist es nicht gleichgültig, in welcher Reihenfolge die Kinder die Form eines Buchstabens schreiben; der Ablauf ist genau vorgegeben, um das Erlernen der verbundenen Schreibschrift gründlich vorzubereiten und die Bewegungsabläufe einzuüben. Bitte achten Sie bei Ihrem Kind ebenfalls darauf.
Betreuung
An der Comeniusschule wurde ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler eingerichtet. Diese Betreuung erfolgt mit Unterstützung der hessischen Landesregierung. Der Schulträger, hier der Landkreis Fulda als ausführendes Organ ist hierfür mit verantwortlich. Die Betreuungszeiten und Antragsformalitäten entnehmen Sie der Elternmitteilung, die Sie in der 1. Schulwoche er-halten werden.
Beurlaubung
Wollen Sie Ihr Kind für ein oder zwei Tage beurlauben lassen, beantragen Sie dies bitte rechtzeitig vorher schriftlich bei der Klassenleitung. Bei längerfristigen Beurlaubungen müssen Sie sich an die Schulleitung wenden. Die Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist nur in Aus-nahmefällen wegen wichtiger Gründe (z.B. Gesundheitsfürsorge) möglich. Ein entsprechender Antrag muss spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich der Schulleitung vorliegen. Bei unvermeidbaren Arztterminen während der Schulzeit benötigen wir, soweit Sie Ihr Kind nicht selbst in der Schule abholen, einen schriftlichen Antrag.
Bundesjugendspiele
Die Bundesjugendspiele – Leichtathletik – sind eine Schulveranstaltung, die aus den Disziplinblöcken Lauf, Wurf und Sprung für das 1. – 4. Schuljahr besteht. Da unsere Schule einen Wahldreikampf anbietet, wird der 800m-Lauf für das 2. – 4. Schuljahr zusätzlich durchgeführt. Die Bestimmungen und Bewertungen ent-nehmen wir aus dem Erlass des Bundesfamilienministeriums (jährliche Neuauflage). An verschiedenen Spielstationen werden Wartezeiten, die zwangsläufig entstehen, überbrückt.
Betreuung und Organisation obliegt den Klassenlehrerinnen, unterstützt von den Eltern.
Die Siegerehrung der drei besten Sportlerinnen und Sportler findet am letzten Schultag eines Schuljahres statt.
Elternabend
Zum ersten Elternabend im ersten Schuljahr lädt die/der Klassenlehrer/in ein; sie/er wird die Wahl zum Klassenelternbeirat leiten. Der Klassenelternbeirat lädt nach Absprache in der Regel mindestens einmal im Schulhalbjahr unter Beifügung einer Tagesordnung und einer Einladungsfrist von 5 Tagen (bei Wahlen 10 Tagen) zu einem Elternabend ein. Möchten Sie, dass zusätzlich zu der vorgeschlagenen Tagesordnung bestimmte Themen besprochen werden, wenden Sie sich bitte an den Elternbeirat.
Elternbeiräte
In den Klassen werden normalerweise zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres jeweils für die Dauer von zwei Jahren Klassenelternbeiräte gewählt. Sie bestehen aus der/dem Klassenelternbeiratsvorsitzenden und einer/einem Stellvertreter/in. Die Klassenelternbeiratsvorsitzenden sind darüber hinaus voll stimmberechtigte Mitglieder im Schulelternbeirat, dem höchsten Gremium der Elternvertretung an einer Schule. Die Wahlen sollen spätestens 6 Wochen nach Unterrichtsbeginn ab-geschlossen sein.
Entschuldigungen
Mit dem Erreichen des 6. Lebensjahres wird Ihr Kind schulpflichtig. Als Eltern sind Sie verpflichtet, für einen regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes zu sorgen. Es ist nicht in Ihr Belieben gestellt, ob und wann es die Schule besucht. Bitte benachrichtigen Sie uns morgens bis spätestens 7.50 Uhr telefonisch, wenn Ihr Kind wegen Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen kann. Der An-rufbeantworter ist immer im Dienst. Bitte scheuen Sie sich nicht eine Nachricht aufzusprechen.
Geben Sie dem Kind aber auch noch eine schriftliche Entschuldigung für unsere Unterlagen mit.
Ferientermine
Schuljahr 2011/12*)
Sommerferien 27.06.2011 – 06.08.2011
Herbstferien 10.10.2011 – 22.10.2011
Weihnachtsferien 21.12.2011 – 06.01.2012
Osterferien 02.04.2012 – 14.04.2012
Bewegliche Ferientage 3
Schuljahr 2012/13*)
Sommerferien 02.07.2012 – 10.08.2012
Herbstferien 15.10.2012 – 27.10.2012
Weihnachtsferien 24.12.2012 – 12.01.2013
Osterferien 25.03.2013 – 06.04.2013
Bewegliche Ferientage 3
Schuljahr 2013/14*)
Sommerferien 08.07.2013 – 16.08.2013
Herbstferien 14.10.2013 – 26.10.2013
Weihnachtsferien 23.12.2013 – 11.01.2014
Osterferien 14.04.2014 – 26.04.2014
Bewegliche Ferientage 3
*) Die Angaben erfolgen jeweils ohne Gewähr.
Der Unterricht endet bei Ferienbeginn nach der 3. Stunde.
Dies gilt auch für den Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse im Januar.
Danach findet k e i n e Betreuung statt. Der Schulbusverkehr endet ebenfalls nach der 3. Stunde.
Förderverein
Der Förderverein der Comeniusschule Kalbach - gegründet im November 2001 - hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Schule ideell, materiell und finanziell zu unterstützen, um z. B. über den sehr knapp bemessenen Etat hinaus bestimmte Unterrichtsmaterialien anschaffen zu können. Der Mitgliedsbeitrag für 1 Jahr beträgt mindestens 13,00 Euro. Der Verein ist berechtigt, Spenden-quittungen auszustellen.
Fundsachen
Kleidungsstücke werden auf dem Tisch vor dem Lehrerzimmer ausgelegt. Dinge, die in der Turnhalle vergessen werden, können Sie ebenfalls dort finden. Falls etwas im Schulbus vergessen werden sollte, wenden Sie sich bitte an das Büro des Busunternehmens ETK- Reisen Fa. Theurer in Niederkalbach (06655/96060). Nicht abgeholte Kleidungsstücke werden einmal im Jahr an eine Hilfsorganisation gespendet.
Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen der Ergänzung der Unterrichtsarbeit; die in der Schule erworbenen Fähigkeiten sollen dabei selbstständig angewandt werden. Ein ruhiger Arbeitsplatz, eine geregelte Zeiteinteilung sorgen dafür, dass Ihr Kind konzentriert arbeiten kann.
Im 1. und 2. Schuljahr sollte die Arbeitszeit für ein durchschnittlich schnell arbeitendes Kind nicht mehr als 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr nicht mehr als 45 Minuten betragen. Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben ist zulässig, wenn es sich auf die Hausaufgaben der letzten Unterrichtswoche be-zieht und nicht länger als 15 Minuten dauert und nicht die Regel darstellt. Hausaufgaben sind bei der Leistungsbeurteilung zu berücksichtigen. Die Mitglieder des Kollegiums sind Ihnen dankbar für Rückmeldungen, falls Ihr Kind für die Erledigung der Hausaufgaben andere Zeiten benötigt.
Hitzefrei
Gemäß den Bestimmungen des neuen hessischen Schulrechtes kann Hitzefrei
frühestens nach der 5. Stunde ab 12.30 Uhr erteilt werden, wenn um 11.00 Uhr 25 Grad im Schatten in einem repräsentativen Klassenraum gemessen werden. Da nach der 5. Stunde in der Regel kein Bus fährt, werden alle Kinder auch die 6. Stunde in ihrer Klassengemeinschaft verbringen.
Klassenarbeiten
Im 1. Schuljahr werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Kleinere Übungsarbeiten dienen der indi-viduellen Kenntnisfeststellung und werden nicht benotet. Diese dürfen 15 Minuten nicht überschreiten.
Im 2. Schuljahr werden Übungsarbeiten bis zu einer Dauer von 15 Minuten geschrieben. Diese wer-den nicht benotet. Zusätzlich sind in diesem Schuljahr in den Fächern Mathematik und Deutsch bis zu je 4 benotete Klassenarbeiten zu schreiben.
Im 3. Schuljahr sollen in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik maximal 6 benotete Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten und in diesen Fächern und im Sachunterricht 3 benotete Lernkontrollen bis zu 15 Minuten geschrieben werden.
Im 4. Schuljahr sollen in den Fächern Deutsch und Mathematik je 6 Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit bis zur Dauer einer Unterrichtsstunde und in diesen Fächern und im Sachunterricht bis zu je 4 Lernkontrollen mit einer Bearbeitungszeit von maximal 30 Minuten geschrieben werden. Darüber hinaus sollen in den Klassen 3 und 4 Übungsarbeiten geschrieben werden. Sie dienen der individuellen Kenntnisfeststellung und werden nicht benotet. In einer Woche ist das Schreiben von drei schriftlichen Arbeiten zulässig, die mindestens fünf Tage vorher angekündigt werden müssen. Unter jede Arbeit ist ein Notenspiegel anzubringen. Die Klassenarbeiten machen die Hälfte der Leistungsbeurteilung aus.
Lehrmittel / Schulbücher
Das Mathematikbuch und die Fibel des 1. Schuljahres gehen in das Eigentum der SchülerInnen über. Alle übrigen Bücher und Arbeitsmaterialien sind (soweit sie nicht selbst durch Eltern finanziert wurden) Eigentum des Landes Hessen und müssen am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Ihr Kind ist verantwortlich für den pfleglichen Umgang mit den Büchern, verschmutzte und zerstörte Bü-cher müssen ersetzt werden. Unterstützen Sie uns in unserem Bemühen, die Kinder zu einem pfleglichen und sorgsamen Umgang mit Arbeitsmaterialien zu erziehen. Schlagen Sie bitte die Bücher mit nicht selbstklebendem Einband ein, um den Schaden durch den unvermeidlichen Kontakt mit Butterbroten, Getränken usw. möglichst gering zu halten.
Pausenfrühstück
„Leichter Lernen durch gesunde Ernährung“ – Entspannung in Pausen ist nötig, um Anspannung, Konzentration uns sinnvolles Arbeiten im Unterricht zu ermöglichen. Dies muss jedoch durch eine ge-sunde Ernährung unterstützt werden.
Ein kleines Frühstück zu Hause vor dem Weg zur Schule erleichtert Ihrem Kind den Start in den Tag.
Versorgen Sie Ihr Kind in jedem Fall mit einem Pausen-Frühstück (Wenn möglich vollwertig, d.h. Vollkornbrot + Obst). Helfen Sie Ihrem Kind, seine Aufgaben leichter zu meistern und geben Sie ihm ein Getränk mit, das wenig gesüßt ist, am besten Wasser, da durch das Trinken von Wasser Denk-vorgänge nach neuesten Forschungsergebnissen sehr erleichtert werden.
Seit November 2007 nimmt die Comeniusschule an der Aktion „Wassertrinken in der Schule“ der Fir-ma Förstina-Sprudel teil. ½ Liter stilles Mineralwasser kostet 10 Ct. Von jedem teilnehmenden Kind wird 1 € eingesammelt und per Strichliste „abgetrunken“.
Wir möchten die in der Schule anfallende Müllmenge so gering wie möglich halten. Verpacken Sie das Pausenfrühstück bitte umweltfreundlich in wieder verwendbaren Dosen und Flaschen.
Pausenzeiten
Festgelegt sind die großen Pausen von 9.30 Uhr bis 10.00 Uhr und von 11.30 Uhr bis 11.45 Uhr. Die Frühstückspause findet von 9.30 Uhr – 9.40 Uhr in der Klasse statt. In Doppelstunden dazwischen kann der unterrichtende Lehrer kleine Pausen so legen, wie es dem Bedürfnis der Kinder nach Er-holung und Bewegung entspricht.
Radfahrausbildung
Im 4. Schuljahr nehmen alle Kinder an einer Radfahrausbildung der Jugendverkehrsschule Fulda teil, die mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abschließt. Unterricht und Prüfung erfolgen an der Comeniusschule Kalbach.
Ranzen
Ihr Kind muss nur die Sachen tragen, die es tatsächlich nach Plan für den Unterricht braucht. Kontrol-lieren Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Kind in regelmäßigen Abständen den Ranzeninhalt, die Ordnung und Sauberkeit. Das Gewicht des Ranzens sollte 15 % des Körpergewichts eines Kindes nicht über-schreiten.
Schulaktionen
Erste Hilfe
SMOG (Schule machen ohne Gewalt)
Schulbeginn
Ab 7.30 Uhr beginnt die Aufsichtspflicht der Schule. Der Unterricht selbst beginnt um 8.00 Uhr.
Ihr Kind sollte bei späterem Unterrichtsbeginn nicht früher als 15 Minuten vor dem Anfang der Unterrichtsstunde zur Schule kommen, da die Aufsicht auf dem Schulhof nur während der Pausen möglich ist.
Schulbustransport
Fahrschüler haben einen Anspruch auf Nutzung des Schulbusses. Bitte machen Sie von diesem Angebot Gebrauch. Die Kinder werden vom Busunternehmen bis zum Schulhof gefahren und auch dort wieder abgeholt.
Die Busaufsicht achtet darauf, dass sich die Fahrschüler während des Wartens auf den Bus unbedingt und ohne Ausnahme an folgende Regeln halten:
- alle Fahrschüler warten auf dem Schulhof auf den Bus
- die Kinder gehen erst zum Bus, wenn sie die aufsichtführende Lehrkraft begleiten kann.
Sie als Eltern werden gebeten, Ihr Kind bei Anfahrt zur Schule auf folgendes hinzuweisen:
- nicht an der Bushaltestelle drängeln und toben
- weiten Abstand zur Straße halten
- dem Bus erst nähertreten, wenn er zum Stehen gekommen ist
Wir bitten Sie, die Zufahrt und den Parkplatz des Kollegiums freizuhalten und Ihr Kind beim Bushalteplatz aussteigen zu lassen.
Der Bushalteplatz und die Zufahrt sind während des Schulvormittages für den Schulbus un-bedingt freizuhalten!!!
Schulkonferenz
Gemäß § 131 des Hessischen Schulgesetzes ist an der Comeniusschule Kalbach eine Schul-konferenz eingerichtet worden, die zu gleichen Teilen (5 : 5) von Vertretern der Elternschaft und des Kollegiums besetzt wird. Vorsitzende der Konferenz ist die Schulleiterin. Die Schulkonferenz ist eines der drei Entscheidungsgremien der Schule, ihre Mitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Schulwege
Wichtig ist, dass Ihr Kind den Weg zur Schule bzw. Bushaltestelle sicher kennt. Gehen Sie diesen Weg wiederholt mit Ihrem Kind ab, weisen Sie auf besondere Gefahrenstellen hin. An der Comeniusschule Kalbach existiert ein Schulwegeplan für alle Ortsteile. Auf den Plänen sind die Schulbushalte-stellen und besondere Gefahrenpunkte gekennzeichnet. Falls Fahrschüler zu Fuß gehen oder Schüler mit dem Fahrrad zur Schule kommen sollen, bitten wir um entsprechende schriftliche Benachrichtigung.
Es gibt gute Gründe für einen Fußmarsch:
- Geben Sie Ihrem Kind Kontakt- und Kommunikationsmöglichkeiten mit Schulkameraden auf dem Schulweg!
- Unterstützen Sie die Gesundheit Ihres Kindes: Bewegung im Freien bei Wind und Wetter tut gut (auch bei Regen)!
- Geben Sie Ihrem Kind die Möglichkeit, sich im Straßenverkehr selbstständig und selbstbewusst zurecht zu finden!
- Helfen Sie Ihrem Kind, die Freude an Bewegung und am Laufen zu erhalten und auszubauen!
Sekretariat
Das Sekretariat der Schule ist montags von 7.30 - 13.30 Uhr und
donnerstags von 7.30 - 13.30 Uhr besetzt.
Telefonisch erreichen Sie uns unter der Nummer 06655-2110 // Fax: 06655-910564
Selbstständigkeit
„Überbehütete Kinder sind genauso schlimm dran wie vernachlässigte Kinder.„ Dieses Zitat des Er-ziehungswissenschaftlers Peter Struck sollte uns zu denken geben. Erziehung zur Selbstständigkeit ist eine wichtige Forderung von PädagogInnen und ErzieherInnen. Kinder sollen baldmöglichst nach Aufnahme in die Schule gelernt haben, selbstständig ihre Schulsachen zu ordnen und für den kom-menden Schultag bereitzulegen. Auch das Tragen der Ranzen sollten nicht die Eltern besorgen. Kin-der können alleine den Weg bis zur Schultür gehen. Wir freuen uns, wenn Sie als Eltern unsere Be-mühungen hierbei unterstützen.
Sport
Der Sportunterricht ist verpflichtend. Bei Nichtteilnahme aus gesundheitlichen Gründen ist ab der zweiten Woche ein ärztliches Attest vorzuweisen. Sollte Ihr Kind länger als drei Monate vom Sport-unterricht befreit werden müssen, ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes notwendig.
Der Sport findet in der Turnhalle , im Bürgerhaus der Gemeinde oder auf dem Sportgelände der Co-meniusschule Kalbach statt. Sportschuhe dürfen nicht als Straßenschuhe benutzt werden und müssen über eine abriebfeste Sohle verfügen. Kinder ohne Sportbekleidung dürfen nicht am Sportunterricht teilnehmen. Jeglicher Schmuck ist aus Gründen der Vermeidung von Verletzungen vor Beginn des Sportunterrichtes abzulegen. Kinder, die nicht am Sportunterricht teilnehmen können, haben dennoch Anwesenheitspflicht (ggfs. Betreuung in der Schule). Die Sportbekleidung bitte regelmäßig waschen.
Sprechstunden
Die Mitglieder des Kollegiums sind einmal in der Woche zu einer bestimmten Zeit für Sie in der Schule zu sprechen. Die Sprechstunden werden zu Beginn des Schuljahres bekanntgegeben. Bitte geben Sie mindestens einen Tag vorher telefonisch oder schriftlich Nachricht, wenn Sie zu einer Sprechstunde kommen wollen. Im Monat Februar bieten wir verstärkt intensive Beratungs-gespräche an. Auch der Elternsprechtag wird in dieser Zeit durchgeführt.
Stundenplan
Den Stundenplan erhält Ihr Kind in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien. Er ist in der Regel für das erste Schulhalbjahr gültig. Bei unumgänglichen Änderungen bemühen wir uns, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen.
Unterrichtszeiten
1. Stunde 8. 00 - 8.45
2. Stunde 8. 45 - 9.30
3. Stunde 10.00 - 10.45
4. Stunde 10.45 - 11.30
5. Stunde 11.45 - 12.30
6. Stunde 12.30 - 13.15
Umgangsformen
Wir sind der Meinung, dass eine Gemeinschaft sich auch dadurch charakterisiert, wie ihre Mitglieder miteinander umgehen. Einfache Formen des Grüßens und Verabschiedens, des Bittens und Dankens, des Helfens und des Helfenlassens, des Entschuldigens werden an unserer Schule den Kindern durch sinnvollen Gebrauch vermittelt. Wir freuen uns, wenn Sie uns bei der Vermittlung entsprechender Um-gangsformen unterstützen.
Versicherungsschutz
Alle Schüler sind während der Unterrichtszeit und auf dem Schulweg durch den Landkreis Fulda als Schulträger versichert. Wenn Sie mit Ihrem Kind wegen eines schulischen Unfalls einen Arzt aufsuchen mussten, melden Sie dies bitte umgehend im Sekretariat oder bei der Schulleitung, damit eine entsprechende Unfallmeldung geschrieben werden kann. e
Zeugnisse
Die Schüler der 1. Klasse erhalten am Ende des Schuljahres ein Verbalzeugnis ohne Ziffernbeurteilung. Die Kinder der 2. Klasse ein erstes Notenzeugnis.
Ab der Klassen 3 und 4 erhalten die SchülerInnen jeweils zum Halbjahr das Zeugnis. Die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens kann durch Beschluss der Gesamtkonferenz verbal durch schriftliche Aussagen erfolgen, zur Zeit werden Ziffernnoten vergeben.
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