Zusammenarbeit Kindertagesstätten und Comeniusschule
Die Grundschule und der Kindergarten sorgen unter Wahrung ihres jeweils eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrags durch eine angemessene pädagogische Gestaltung des Übergangs für die Kontinuität von Erziehung und Bildung.
Gegenseitige Information und Abstimmung über Ziele, Aufgaben, Arbeitsweisen und Organisationsformen der jeweiligen Bereiche, wechselseitige Hospitationen sowie die Teilnahme von Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern an gemeinsamen Besprechungen, bei denen die Rahmenbedingungen, insbesondere der Stundenplan, der Dienstplan, die Ausstattung, die Klassen- oder Gruppenstärken und die schulrechtlichen Bestimmungen, sowie die pädagogischen Grundlagen, insbesondere die Erziehungsziele, Lehrpläne, pädagogischen Konzeptionen, Lern- und Sozialformen, der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit erörtert werden, fördern die Zusammenarbeit ebenso wie gemeinsame Veranstaltungen und Projekte.
Besuche von Kindergartengruppen in der Schule sind geeignet, Kindergartenkinder mit der Schule vertraut zu machen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die Lehrerinnen und Lehrer der zukünftigen Jahrgangsstufe 1 nehmen möglichst frühzeitig Kontakt mit der Leiterin oder dem Leiter der Kindergartengruppe auf, aus der die Kinder in die jeweils zuständige Schule übergehen werden. Der Austausch zwischen Erzieherinnen oder Erziehern und Lehrerinnen oder Lehrern kann zu einer besseren Beurteilung des Entwicklungsstandes der Kinder beitragen und die individuelle Beratung der Eltern vertiefen. Die Entgegennahme von Informationen über einzelne Kinder setzt voraus, dass eine entsprechende Einwilligung der Eltern gegenüber dem Kindergarten erklärt worden ist.
Die Abstimmung zwischen Schule und Kindergarten über die Ausstattung der Schule mit Spiel- und Lernmaterial sowie die Übernahme von Anregungen aus dem Kindergarten und die Fortführung von Projekten können die Arbeit, insbesondere im Anfangsunterricht, unterstützen.
Die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule erfolgt im Einvernehmen mit dem Träger des Kindergartens und im Rahmen der von der Schulkonferenz nach § 129 Nr. 7 des Hessischen Schulgesetzes beschlossenen Grundsätze. In die Veranstaltungen der Schule zu Fragen des Schuleintritts werden auch solche Eltern einbezogen, deren Kinder keinen Kindergarten besuchen.
Mindestens einmal pro Schulhalbjahr treffen sich die drei Leiterinnen oder deren Vertretungen mit der Schulleitung der Comeniusschule, um einen gegenseitigen Austausch und Planung gemeinsamer Vorhaben (z. B. Hospitationen, Schulanfängerangelegenheiten) zu gewährleisten.
Bisher wurden bisher folgende Vereinbarungen getroffen:
- Planung gemeinsamer Elternabende zweimal pro Jahr (Elterninfo Schulfähigkeit, VHS Pädagogik, Spielen und seine Bedeutung)
- Die Schulleitung hospitiert jährlich vor der Schulanmeldung im Kindergarten.
- Die Schulanfänger führen mit den ersten Klassen nach Möglichkeit einen gemeinsamen Wandertag durch
- Die Kindergärtnerinnen hospitieren nach Möglichkeit in den ersten Klassen, um den Unterricht kennenzulernen und ihre Kinder zu sehen.
- Die neuen Erstklassenlehrerinnen besuchen ihre Kinder im Kindergarten, um diese kennenzulernen.